kundenservice
kontakt
impressum
datenschutz
     
gaertner datensysteme
  über unskompetenzenproduktereferenzen


 
 
 
das team
firmengeschichte
sponsoring
tour
rat und tat
archiv 2009
archiv 2008
archiv 2007
archiv 2006
archiv 2005
archiv 2004
archiv 2002/03
 
Wer kennst sie nicht - unliebsame elektronische Post mit oft dubiosen, manchmal aber auch einfach nur nervenden Inhalten, sei es die Werbung für ein Potenzmittelchen, die Casino-Gewinnmitteilung oder eine der mittlerweile legendären Mails der sogenannten Nigeria-Connection.

Mit großer Wahrscheinlichkeit nutzen Sie einen Spamfilter, um Ihr Postfach "sauber" zu halten. Wussten Sie aber, dass Sie durch die Filterung von Spam-Mails möglicherweise geltendes Recht verletzen? Das gilt natürlich nicht, wenn Sie als Privatperson auf Wunsch Ihre privaten E-Mails durch den gängigen Spamschutz Ihres Internet-Providers filtern lassen.

Allerdings müssen sich Unternehmen der Rechtslage bewusst sein. Sollten Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern die private Nutzung des E-Mail-Systems erlauben, werden die sensiblen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes berührt. Je nach Maßnahme, die Sie ergreifen, um das E-Mail-System zu schützen, kann es sein, dass Sie das Gesetz verletzen.

Postgeheimnis und Informationsfreiheit sind nur einige der wichtigen Güter, die betroffen sein könnten. Sie sollten sich in jedem Fall rechtlich informieren, was Sie als Arbeitgeber tun dürfen und was nicht. Keine Angst - in der Praxis ist das Ausfiltern von unerwünschten Mails doch meist unkritisch. Aber sicher ist sicher...

Links zu diesem Thema:

Spam-Filter: Was ist erlaubt?
Artikel aus der Zeitschrift ComputerPartner vom 5.5.06

www.spamfan.de
Fast alles rund um Spam